Die Ästhetik Akademie Berlin ist ein renommiertes Ausbildungszentrum für medizinisch-ästhetische Fortbildungen. Unser Ziel ist es, Ärzte, Heilpraktiker und Fachkosmetiker praxisnah und fundiert in allen gängigen Verfahren der minimal-invasiven Faltenbehandlung auszubilden.
Unser strukturierter Ausbildungsaufbau umfasst standardisierte Module, die den Abschluss als zertifizierter Ästhetik-Therapeut ermöglichen. Dieses Zertifikat steht für hohe Ausbildungsqualität, vermittelt Sicherheit für die therapeutische Praxis und bietet Patienten eine Orientierung bei der Wahl ihres Therapeuten.
Das Kursangebot „Ästhetiktherapeut“ ist durch die Ärztekammer Berlin zertifiziert. Damit einher geht der Erwerb von CME Punkten.
Des Weiteren erhalten die Teilnehmer unserer Kurse Zertifikate nach Abschluss der Ausbildung.
Unsere Akademie arbeitet unabhängig von Herstellern, um objektive, wissenschaftlich fundierte Inhalte zu vermitteln. Die Qualität, Praxisnähe und Sicherheit der Ausbildung stehen für uns an oberster Stelle.
Ergänzt werden unsere Kurse in der Ästhetik Akademie in Berlin-Steglitz durch ein an Humanpräparaten durchgeführtes Anatomie-Training / Präparierkurs. Dieses findet in Kooperation mit dem PLASTINARIUM Guben und Professor Gunter von Hagen am Standort Guben statt.
Da mit diesem Kurs therapeutische mit anatomisch-klinische Fragestellungen kombiniert werden können, stellt der Präparationskurs das Herzstück unserer Ästhetik Akademie dar. Somit bieten wir unseren Teilnehmern ein einzigartiges Ausbildungsniveau.
Unser Team wird zusätzlich von versierten Präparatoren und Mitarbeitern der Charité unterstützt, die mit dem Bereich der Gesichtsanatomie bestens vertraut sind und auch Teilnehmern, die noch keine Präparationserfahrung haben, professionell begleiten werden.
Die Ausführungen zu den Seminaren stellen keine Werbung für die Methoden dar, sondern sollen nur die Inhalte beschreiben.
Zugelassen zu den Seminaren sind auch nur Teilnehmer, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieser Methoden erfüllen. Es sei denn, sie sind in einem Ausbildungsstatus, der nach erfolgreichem Abschluss die gesetzlichen Voraussetzungen gewährleistet. Bis dahin ist die Umsetzung auch zertifizierter Qualifikationen unzulässig.